Das Dilemma: Der Makler in der Kantine
Der Klassiker: Ein Makler bekommt von der HR-Abteilung die Erlaubnis, „kostenlose Finanz-Workshops“ anzubieten. Die Mitarbeiter fühlen sich gut betreut. Doch das Ziel dieser Aktionen ist fast immer der Verkauf hochprovisionierter Produkte.
Wird dem Mitarbeiter später klar, dass er ein unpassendes, teures Produkt gekauft hat, fällt der Schatten direkt auf das Unternehmen: „Mein Arbeitgeber hat mir diesen schlechten Berater vermittelt.“ Die Haftungskette beginnt.
Der 5-Punkte-Check: So wird Ihr Benefit 100% compliant
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1. Keine Provisionsbasis
Das wichtigste Kriterium. Jegliche Vergütung für den Dienstleister (oder Dritte) muss explizit provisionsfrei sein. Trennen Sie strikt zwischen Bildung und Produktverkauf.
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2. Neutralität und Unabhängigkeit
Der Bildungspartner darf keiner Bank, Versicherung oder Vertriebsstruktur verpflichtet sein. Er muss in der Lage sein, jedes Produkt am Markt kritisch zu beleuchten.
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3. Vermeidung des Anscheins
Selbst wenn der Makler theoretisch neutral *berät*, ist die Wahrnehmung des Mitarbeiters, dass der Benefit vom Arbeitgeber empfohlen wurde, das primäre Risiko. Vermeiden Sie diese Grauzone.
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4. Dokumentation & Mandat
Die erbrachten Leistungen müssen im Vertrag klar als Bildung, Schulung und Aufklärung (reine Information) definiert sein. Es darf zu keinem Zeitpunkt eine „Beratungs“- oder „Vermittlungs“-Tätigkeit vorliegen.
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5. Messbarkeit des Mehrwerts
Der HR-Benefit sollte einen messbaren positiven Effekt auf die Mitarbeiter-Resilienz haben. Transparenz über Gebühren und Renditen im Markt ist der einzige Weg, diesen Mehrwert zu beweisen und intern zu rechtfertigen.